Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
„Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.“
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutz – Koordinator
„Ein SiGeKo übernimmt Bauherrnaufgaben betreffend den Arbeitsschutz der auf der Baustelle Tätigen. Die Leistungspflichten ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung in Verbindung mit den Regelungen der Baustellenverordnung, insbesondere mit § 3. Der SiGeKo berät den Bauherrn im Bereich seiner Zuständigkeiten.“
OLG Brandenburg, Urteil v. 16.06.2021 (Az. 11 U 16/18)
Unsere SiGeKo-Motto lautet: „Gute Koordination – Nutzen sichtbar machen“
(externer Link zum PDF-Download beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand 07.2019)
(PDF-Download
Checkliste für Bauherrn vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Stand 02.2020)
(PDF-Download
Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 1. April 2023 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Stand 03.2023)
(PDF-Download
Arbeitsschutzgesetz § 4 Allgemeine Grundsätze, Stand 09.2022)
(PDF-Download
Besondere Gefahren, Stand 06.2023)
(PDF-Download
Am Bau Beschäftigte, Stand 06.2023)
(PDF-Download
FAQ zur BaustellV, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Stand 12.2003)
Unsere Leistungen für Sie:
Stichworte: SiGeKo, Baustellensicherheit, Baustellenkoordination, Sicherheitskoordination, Sicherheitsingenieur, Sicherheitsfachkraft, Sifa, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Fasi, coordinator for safety and health